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Die Zulassung intravenöser linearer gadoliniumhaltiger Kontrastmittel ruht ab Ende Februar

Seit fast zwei Jahren beschäftigen sich die Pharmakovigilanz-Abteilungen der Arzneimittelbehörden mit den Ablagerungen Gadolinium-haltiger Kontrastmittel im Gehirn. Nun setzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission um: Ab spätestens 28.02.2018 soll in Deutschland die Zulassung intravenös anzuwendender linearer Kontrastmittel für die Magnetresonanztomografie (MRT) mit wenigen Ausnahmen ruhen. Darüber informieren die Zulassungsinhaber in einem aktuellen Rote-Hand-Brief.

Hier erfahren Sie mehr:

https://www.krebsinformationsdienst.de/fachkreise/nachrichten/2018/fk05-gadolinium-kontrastmittel-zulassung.php

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RHB/2018/rhb-gadolinium.html

Eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Kontrastmittel können Sie mit weiteren Details hier herunterladen:

http://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RHB/2018/rhb-gadolinium.pdf?__blob=publicationFile&v=2

30.03.2018 08:27 Alter: 7 yrs
MRT Bild vom Gehirn