Die Zulassung intravenöser linearer gadoliniumhaltiger Kontrastmittel ruht ab Ende Februar
Seit fast zwei Jahren beschäftigen sich die Pharmakovigilanz-Abteilungen der Arzneimittelbehörden mit den Ablagerungen Gadolinium-haltiger Kontrastmittel im Gehirn. Nun setzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission um: Ab spätestens 28.02.2018 soll in Deutschland die Zulassung intravenös anzuwendender linearer Kontrastmittel für die Magnetresonanztomografie (MRT) mit wenigen Ausnahmen ruhen. Darüber informieren die Zulassungsinhaber in einem aktuellen Rote-Hand-Brief.