Etwa 2/3 des Gewichts eines Tieres besteht aus Wasser, das in Zellen, Darm, Blut und über den Körper verteilt ist. Vermindert sich die notwendige Wasseraufnahme um ein Zehntel, kann das gravierende Folgen haben. Nährstoffe werden nicht mehr genügend aufgenommen, der Körper kann sich nicht mehr so gut gegen Giftstoffe schützen und die Körpertemperatur kann nicht mehr gehalten werden. Kreislaufprobleme und Koliken können die Folge sein.
In Deutschland gibt es Vorschriften, die das Trinkwasser wie auch das Grundwasser gesetzlich regeln. So dürfen im Trinkwasser laut der Trinkwasserverordnung - TrinkwV §7 chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der Gesundheit verursachen. Hierfür wurden Richt- oder Grenzwerte angesetzt. Dabei dürfen die nationalen Parameterwerte nicht weniger streng sein als die der EU-Trinkwasserrichtlinie. Die höchstzulässige Konzentration von Schwermetallen im Trinkwasser wird somit durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Wichtig: die Vertreiber von Trinkwasser sind nur bis zum Ende ihres Verteilungsnetzes verpflichtet die Einhaltung der Grenzwerte zu gewährleisten. Zwischen Hauseinführungsleitung und Wasserhahn kann es zu einer Beeinträchtigung der Wasserqualität kommen, je nach den Leitungen, die hierfür genutzt werden. Dafür ist der Haus- oder Grundstückseigentümer verantwortlich.
Die deutsche Grundwasserverordnung – GrwV richtet sich ebenfalls nach den EU-Richtlinien. Auch diese wurde zum Schutz von Gesundheit und Umwelt festgelegt. Für Grundwasser gelten Schwellenwerte, die teils von den Trinkwasser Richtwerten abweichen.